
Kurzfristig und prekär beschäftigte Arbeitnehmer werden im SGB III u.a. dadurch benachteiligt, dass sie aufgrund ihrer kurzen Beschäftigungszeiten häufig die Antwartschaften für den Bezug von Arbeitslosengeld I nicht erfüllen. Sie sind damit im Falle einer Arbeitslosigkeit direkt auf Hartz IV-Leistungen angewiesen und der Kreis der Betroffenen nimmt ständig zu. Eine Möglichkeit, diesen Umstand zu ändern, besteht darin, die Rahmenfrist für die Bemessung der Anwartschaften zu verlängern. Darauf zielt ein neuer Antrag der SPD Bundestagsfraktion, der am 9. Februar Gegenstand im Plenum sein wird.